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Molekula

Rechtliches

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Dies sind die Bedingungen, zu denen Molekula GmbH an Geschäftskunden verkauft. Sie werden in der Sprache des Vertragspartners veröffentlicht.

Molekula GmbH · Karlstr. 36, 80333 München · Amtsgericht München HRB 182946

Stand: 14. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Verkäufe und Lieferungen von Waren sowie damit verbundene Leistungen der Molekula GmbH („Molekula“, „wir“) an unsere Kunden („Käufer“).

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. An Verbraucher verkaufen wir nicht.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefern.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Darstellungen von Produkten und Preisen auf unserer Website, in Katalogen sowie Anfragen und Warenkorb-Übermittlungen sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Angebote sind für die darin genannte Frist, ohne Angabe für 30 Tage, gültig.

(2) Die Bestellung des Käufers ist ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware zustande.

(3) Wir sind berechtigt, Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn Identität oder Verwendungszweck des Käufers nicht hinreichend nachgewiesen sind oder ein Verkauf gegen gesetzliche Vorschriften oder unsere Compliance-Richtlinien verstoßen würde.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, kommen Fracht, Versicherung, Zölle, Verpackungs- und Gefahrgutzuschläge hinzu.

(2) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, insbesondere bei Erstbestellungen, Sonderanfertigungen oder Überschreitung eines Kreditlimits Vorauskasse zu verlangen.

(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wir können weitere Lieferungen bis zum Ausgleich aller fälligen Beträge zurückhalten.

(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt gemäß der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Incoterms®-2020-Klausel, ohne Angabe FCA unser Versandlager. Der Gefahrübergang richtet sich nach dieser Klausel.

(2) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

(3) Bei Bulk- und Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu ±5 % zulässig; berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

(4) Der Käufer ist für Einfuhrgenehmigungen, Registrierungen und sonstige im Bestimmungsland erforderliche Erlaubnisse verantwortlich.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (Vorbehaltsware).

(2) Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern und verarbeiten. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags unserer Forderung ab; wir nehmen die Abtretung an. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen.

(3) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

§ 6 Produktangaben und Verwendung

(1) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Spezifikation bzw. unserer aktuellen Produktspezifikation für die jeweilige Qualität. Typische Werte und Angaben auf der Website, in Prospekten oder im Sicherheitsdatenblatt sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Produkte für Forschungs-, Labor-, Industrie- oder Produktionszwecke geliefert und nicht zur Anwendung am Menschen oder Tier, als Lebensmittel, Kosmetikum oder Arzneimittel. Die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck hat der Käufer selbst zu prüfen.

(3) Der Käufer hat das Sicherheitsdatenblatt zu beachten, weiterzugeben und die Ware entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu lagern, zu transportieren, zu verwenden und zu entsorgen.

§ 7 Regulierte Stoffe und Exportkontrolle

(1) Bestimmte Produkte unterliegen Vorschriften über Drogen- und Explosivstoffausgangsstoffe, Chemikalienwaffen, Gifte, Sanktionen oder Exportkontrolle. Wir können vor Lieferung eine Endverbleibserklärung, Genehmigung oder sonstige Nachweise verlangen und die Lieferung ohne Haftung verweigern, wenn diese nicht vorgelegt werden oder Zweifel am angegebenen Verwendungszweck bestehen.

(2) Der Käufer darf die Ware nicht unter Verstoß gegen solche Vorschriften verwenden, weiterverkaufen oder ausführen und stellt uns von allen Ansprüchen frei, die aus einem schuldhaften Verstoß entstehen.

§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Es gilt § 377 HGB. Transportschäden und Fehlmengen sind auf dem Lieferschein des Frachtführers zu vermerken und uns innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Sonstige erkennbare Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, versteckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.

(2) Beanstandete Ware ist unter Angabe der Chargennummer unverändert und in der Originalverpackung zur Prüfung bereitzuhalten.

§ 9 Mängelansprüche

(1) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 10.

(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, höchstens jedoch bis zum Ablauf des angegebenen Retest- bzw. Verfallsdatums, sofern die Ware sachgerecht gelagert wurde. Dies gilt nicht in den Fällen des § 10 Abs. 1 und 2, bei Arglist sowie für die Fristen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445b BGB.

(3) Rücksendungen von Chemikalien sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und unter Beachtung der Gefahrgutvorschriften zulässig.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Rohstoff- oder Transportengpässe, Ausfall von Vorlieferanten, Streik, Epidemien, Krieg, Sanktionen oder behördliche Maßnahmen, befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, sind beide Parteien zum Rücktritt vom betroffenen Vertrag berechtigt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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