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Molekula

Anpassung der GHS‑Kennzeichnung für Nanomaterial‑Reagenzien an die regulatorischen Änderungen 2026

September 30, 2026 4 min Lesen Regulatory ✦ KI-gestützt · von Molekula Editorial überprüft

Ab 2026 gelten die aktualisierten GHS‑Regeln (Rev. 11, veröffentlicht 2025) für Nanomaterialien. Unternehmen müssen ihre Sicherheitsdatenblätter, Etiketten und Präzisionsangaben an die neuen Klassifizierungs‑ und Kennzeichnungsanforderungen anpassen, um REACH‑ und OSHA‑Konformität sicherzustellen.

Wie verändern die GHS‑Revision 11 von 2025 die Kennzeichnung von Nanomaterial‑Reagenzien?

Die UNECE hat im Dezember 2025 die GHS‑Revision 11 (GHS Rev. 11) veröffentlicht, die ab Januar 2026 verbindlich wird. Die Revision erweitert die Klassifizierung um nanomaterial‑spezifische Kriterien, insbesondere für Partikel mit einer Größe von 1–100 nm. Die Anzahl der Gefahrklassen bleibt bei neun, die Piktogramme bei sechzehn, jedoch werden neue Hinweis‑ und Vorsichts­hinweise (z. B. H‑Statement H311 „giftig bei Verschlucken, wenn es in Nanopartikeln vorliegt“) eingeführt. Die Änderungen gelten sowohl für den Transport (UN‑Nummern) als auch für die betriebliche Kennzeichnung am Arbeitsplatz. UNECE GHS Rev. 11 2025

Welche konkreten Schritte sind für die Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern (SDS) und Etiketten erforderlich?

  1. Bestandsaufnahme – Identifizieren Sie alle Reagenzien, die als Nanomaterial klassifiziert sind (z. B. Gold‑Nanopartikel, Silica‑Nanopulver). PubChem GHS
  2. Klassifizierung prüfen – Nutzen Sie die GHS‑Kriterien für Nanomaterialien (z. B. physikalische Eigenschaften, Bio‑Persistenz). ISO/TS 80004‑2 liefert Leitlinien für die Definition von Nanopartikeln.
  3. SDS anpassen – Ergänzen Sie Abschnitt 2 (Gefahrenidentifikation) um die neuen H‑ und P‑Statements, fügen Sie den Hinweis „Nanomaterial“ in Abschnitt 13 (Ende‑der‑Lebensdauer‑Betrachtungen) ein. Aktualisieren Sie die physikalisch‑chemischen Daten (Partikelgröße, Oberflächen‑Area).
  4. Etiketten aktualisieren – Das GHS‑Etikett muss nun folgende Elemente enthalten:
    • Piktogramm(e) gemäß Gefahrklasse
    • Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“)
    • Gefahrenhinweise (z. B. H311, H332)
    • Vorsichts­hinweise (z. B. P210, P261)
    • Hinweis auf Nanomaterial („Nanopartikel, Größe 1‑100 nm“)
    • Lieferanten‑ und Kontaktinformationen
  5. Qualitätssicherung – Führen Sie eine interne Auditschleife durch, um Konsistenz zwischen SDS, Etiketten und Lagerverwaltung zu prüfen.

Wie wirken sich die Änderungen auf REACH‑ und OSHA‑Konformität aus?

Unter REACH (EU) gilt seit 2021 die Registrierungspflicht für Nanomaterialien, wobei die Klassifizierung nach GHS als Grundlage dient. Die Rev. 11 harmonisiert die EU‑ und US‑Anforderungen, sodass dieselben H‑ und P‑Statements sowohl in der EU‑Verordnung (EU‑CLP) als auch in OSHA‑HazCom verwendet werden können. OSHA hat bereits angekündigt, die neuen GHS‑Kriterien in das HazCom‑Standard‑Programm zu integrieren, wodurch US‑Betriebe ab 2026 dieselben Kennzeichnungsregeln umsetzen müssen. OSHA HazCom Global

Welche Rolle spielt Molekula bei der Umsetzung der neuen GHS‑Vorgaben?

Molekula unterstützt Kunden bei der Aktualisierung von SDS und Etiketten, indem es:

  • Datenmanagement: Bereitstellung von geprüften Partikelgrößen‑ und Oberflächen‑Daten.
  • Regulatorische Beratung: Interpretation der GHS Rev. 11‑Kriterien für spezifische Nanomaterialien.
  • Label‑Service: Erstellung druckfertiger Etiketten, die alle neuen GHS‑Elemente enthalten. Durch diese Services können Unternehmen die Umstellung innerhalb der gesetzten Fristen abschließen, ohne interne Ressourcen zu überlasten.

Welche Fristen und Übergangsregelungen gelten für die Implementierung?

  • Januar 2026: Pflicht für alle neuen Lieferungen, die nach dem Inkrafttreten der Rev. 11 hergestellt oder importiert werden.
  • Juli 2026: Endgültige Frist für die Aktualisierung bereits im Umlauf befindlicher Bestände, sofern diese nicht bereits gekennzeichnet sind.
  • Übergangsregelung: Unternehmen dürfen bis zum 30. Juni 2026 bestehende Etiketten weiterverwenden, wenn sie eine schriftliche Erklärung über die geplante Aktualisierung vorlegen und die Gefahrstoffe nicht neu klassifiziert wurden.

Praktische Checkliste für die Umstellung (Kurzfassung)

| Schritt | Verantwortlicher | Deadline | |---|---|---| | Identifikation von Nanomaterial‑Reagenzien | Labor‑Leitung | 31. März 2026 | | Klassifizierung nach GHS Rev. 11 | Qualitäts‑Sicherungs‑Team | 30. April 2026 | | SDS‑Update inkl. CoA‑Anpassung | Regulatory‑Affairs | 31. Mai 2026 | | Etiketten‑Design & Druck | Beschaffung/Logistik | 15. Juni 2026 | | Internes Audit & Freigabe | Compliance‑Abteilung | 30. Juni 2026 |

Fazit

Die GHS‑Revision 11 von 2025 stellt einen bedeutenden Schritt zur Harmonisierung der Kennzeichnung von Nanomaterialien dar. Durch frühzeitige Bestandsaufnahme, systematisches Update von SDS und Etiketten sowie die Nutzung spezialisierter Dienstleister wie Molekula können Unternehmen die regulatorischen Anforderungen für 2026 problemlos erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

  1. Muss jedes Nanomaterial neu klassifiziert werden? Ja, wenn das Material neu auf dem Markt ist oder sich die physikalisch‑chemischen Eigenschaften (z. B. Partikelgröße) geändert haben.
  2. Gilt die neue Kennzeichnung auch für gemischte Formulierungen? Ja, die Kennzeichnung muss die gefährlichste Komponente (einschließlich Nanopartikel) widerspiegeln.
  3. Wie kann ich prüfen, ob ein vorhandenes SDS bereits GHS Rev. 11‑konform ist? Vergleichen Sie die enthaltenen H‑ und P‑Statements mit der offiziellen Rev. 11‑Liste; fehlende nanomaterial‑spezifische Hinweise erfordern ein Update.
  4. Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung? In der EU können Bußgelder bis zu 10 % des Jahresumsatzes und in den USA Geldstrafen nach OSHA‑Standards verhängt werden.

Quellen

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Muss jedes Nanomaterial neu klassifiziert werden?

Ja, wenn das Material neu auf dem Markt ist oder sich die physikalisch‑chemischen Eigenschaften (z. B. Partikelgröße) geändert haben.

Gilt die neue Kennzeichnung auch für gemischte Formulierungen?

Ja, die Kennzeichnung muss die gefährlichste Komponente (einschließlich Nanopartikel) widerspiegeln.

Wie kann ich prüfen, ob ein vorhandenes SDS bereits GHS Rev. 11‑konform ist?

Vergleichen Sie die enthaltenen H‑ und P‑Statements mit der offiziellen Rev. 11‑Liste; fehlende nanomaterial‑spezifische Hinweise erfordern ein Update.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

In der EU können Bußgelder bis zu 10 % des Jahresumsatzes und in den USA Geldstrafen nach OSHA‑Standards verhängt werden.

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